Regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt sind aus mehreren Gründen eine wichtige Sache. Erst recht gilt dies für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Denn bei diesen geht es nicht nur darum, die Gesundheit der Zähne turnusmäßig kontrollieren zu lassen, sondern außerdem im Falle der Notwendigkeit von Zahnersatz viel Geld zu sparen. Denn seit 1989 kann jeder gesetzlich Versicherte ein so genanntes Bonusheft führen. Weist dieses jährliche Termine zur Kontrolle beim Zahnarzt vor, so zahlt die jeweilige Krankenkasse einen höheren Zuschuss auf ihren Kostenanteil am Zahnersatz.
Je lückenloser der Nachweis, desto höher der Zuschuss
Der Kassenanteil erhöht sich um 10 Prozentpunkte, wenn die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden. Er wird um weitere 5 Prozentpunkte erhöht, wenn der Nachweis für die letzten zehn Jahre erbracht wird.
Der Versicherte selbst steht in der Verantwortung
Das Bonusheft wird nicht automatisch vom Zahnarzt geführt. Vielmehr müssen Versicherte ihr Bonusheft beim Zahnarztbesuch selber dabei haben und für Eintragungen durch die Praxis vorlegen. Auch wenn entsprechende Fälle immer seltener werden, gibt es immer noch Versicherte, die kein solches Bonusheft haben. Dies stellt allerdings kein Problem dar. Denn bei jedem Zahnarztbesuch kann man um die Ausfertigung eines Bonusheftes bitten. Allerdings dauert es dann fünf Jahre, ehe erstmalig ein Zuschuss gezahlt werden kann. Denn wichtig ist vor allem die Lückenlosigkeit der nachgewiesenen Kontrolltermine. Nur dann erhöht sich auch der Kostenanteil der Krankenkassen. Deshalb lohnt sich der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren nächsten Zahnarzttermin bei uns.